ABRECHNUNG MIT KRANKENKASSE
üBERWEISUNG
Für Diabetiker mit Verodnung
Podologische Behandlungen für Diabetikerinnen und Diabetiker mit Polyneuropathie werden von der Grundversicherung übernommen, vorausgesetzt, es liegt eine vollständige ärztliche Verordnung vor. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit der Krankenkasse.
Je nach Diagnose sind pro Kalenderjahr vier bis sechs Behandlungen durch die Grundversicherung (KVG) gedeckt.
Patienteninformation: Bitte bringen Sie zum Podologietermin sowohl die ärztliche Verordnung als auch Ihre Krankenkassenkarte mit.
Wichtig: Für Patientinnen und Patienten ohne gültige Verordnung kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Diese bezahlen die Behandlung somit selbst.
INFOS FÜR ÜBERWEISENDE ÄRZTE
Podologische Behandlung
Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus und einem diagnostizierten diabetischen Fusssyndrom können podologische Behandlungen über die Grundversicherung abrechnen. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende ärztliche Verordnung.
Bitte beachten Sie, dass podologische Behandlungen bei Patientinnen und Patienten ohne diabetisches Fusssyndrom in der Regel nicht von der Grundversicherung übernommen werden und selbst bezahlt werden müssen.
Ihre Zuweisung und unsere Kapazitäten
Für eine reibungslose Überweisung können Sie uns die Verordnung, Medikations- und Diagnoselisten sowie ärztliche Berichte einfach per E-Mail an info@podomedic.ch (HIN angebunden) zukommen lassen. Wir haben Kapazitäten für neue Zuweisungen und können Ihre Patientinnen und Patienten zeitnah aufnehmen.
Als diplomierte Podolog/innen HF sind wir auf die komplexen Bedürfnisse von Risikopatientinnen und -patienten spezialisiert und sichern eine sorgfältige und angemessene Versorgung. Gerne erstellen wir bei Bedarf auch podologische Berichte für Ihre Unterlagen.
Wir danken Ihnen im Voraus für die direkte Zuweisung, wenn eine podologische Behandlung erforderlich ist.
